Sonntag, 20. Juli 2014

Notarvertrag mit Kuriositäten, Baulasten, Bäume, Anschlüsse und die Bank

Hallo liebe Leser!

Der Vertrag und seine Kuriositäten

Vor 2 Tagen flatterte der Vertragsentwurf vom Notar zu uns herüber. Darauf wurde in 17 Seiten  in sehr vielen mehr oder weniger verständlichen Texten erklärt,

  • dass wir ein Grundstück kaufen 
  • Um welches Grundstück es sich handelt
  • dass dies auch im Grundbuch hinterlegt wird.
  • dass das Grundstück weder vermietet noch verpachtet ist
  • dass wir bis zu einem bestimmten Termin Geld für das Grundstück bezahlen müssen
  • was alles passiert, wenn wir es dann doch nicht tun.
  • dass die Grundstücksverkäufer der Bank helfen sollen, das Geld einzutreiben, falls wir nicht bezahlen
  • dass es ein gebrauchtes Grundstück ist, welches frei von Mängeln ist
  • dass das Grundstück geräumt sein muss
  • dass es eine Zwangsvollstreckung gibt, wenn das Grundstück doch nicht geräumt ist
  • dass ein Energieausweis für das Grundstück angelegt werden soll *
  • dass es mehrere Baulasten auf unserem Grundstück gibt**
  • dass man den Vertrag rückgängig machen kann, falls wir nicht bezahlen
  • dass Grunderwerbssteuer fällig ist, und der Kaufvertrag nicht zustande kommt, falls wir die Grunderwerbssteuer nicht bezahlen
  • dass nicht der komplette Vertrag unsinnig ist, falls eine der vielen Klauseln unsinnig ist



* Besonders die Sache mit dem Energieausweis für das Grundstück hat uns sehr gefallen. Logisch wäre es ja, wenn wir ein Haus, welches auf dem Grundstück steht, kaufen, und für dieses Haus ein Energieausweis erstellt werden muss. Aber hier geht es nur um das Grundstück.

Wir hatten uns gestern mal mit den Grundstücksverkäufern zusammengesetzt und mehrere Dinge entschieden. Unter anderem auch, dass wir auf den Energieausweis für das Grundstück verzichten. Und falls der Notar auf einen Energieausweis besteht, kann er sich ja gerne dabei versuchen, einen Energieausweis für eine Wiese zu erstellen.

Baulasten

** Spaß beiseite: Baulasten?
Also Baulasten wollten wir eigentlich keine haben! Eine Baulast wäre, dass die Felswerke Salzgitter ein Imissionsrecht auf dem Grundstück haben, weil deren Arbeiten nun mal staubig wären. Davon wussten wir nichts. Und die Grundstücksverkäufer erklärten auch, dass dies schon lange nicht mehr passiere, und als Nachbargrundstücke verkauft wurden, stünde dort auch nichts von irgendwelchen Imissionsrechten. Ich habe auch keinen Felsstaub gefunden. 

Das muss geklärt werden. Unser Makler, oder auch der Notar kennen sich mit solchen Dingen sicher aus.

Dann gäbe es noch eine weitere Baulast auf unserem Grundstück vom Nachbarn. Das heißt es könnte sein, dass wir mit unserem zukünftigen Haus weiter von der Grundstücksgrenze Abstand halten müssen. Falls das passiert, passt das Haus aber nicht hin! Das wäre eine Katastrophe! Wir hatten mit dem Nachbarn schon abgeklärt, dass diese Baulast in die andere Richtung geht, also dass wir näher an die Grundstücksgrenze heranbauen dürfen. Und nicht umgekehrt! Ich hoffe der Notar hat sich in dieser Hinsicht vertan!

Direkt an der Grundstücksgrenze steht jedenfalls eine Garage vom Nachbarn. Und nach langem Grübeln und zigfachem Lesen der Gesetzestexte unter niedersächsisches Vorschriftenwerk war ich zuerst der Meinung, dass wir die Hauswand mit der Eingangstür direkt an die Garage des Nachbarn dran bauen müssen und durchs Fenster in das Haus steigen, oder dass wir dort auch nur eine Garage hinstellen dürfen. Eigentlich denke ich ja, ich wäre der deutschen Sprache mächtig, aber bis ich den Text verstanden habe, hat es ewig gedauert!

Ich schreibe des Pudels Kern einfach mal auf. Vielleicht ist unter den Kommentatoren ja der eine oder andere findige Rechtsverdreher, der uns das mal erklären kann.

"Soweit ein Gebäude nach städtebaulichem Planungsrecht ohne Grenzabstand errichtet werden darf, (also die Nachbargarage, die durfte wohl errichtet werden)  ist es abweichend von Absatz 1 Satz 1 (Gebäude müssen mit allen auf ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche gelegenen Punkten von den Grenzen des Baugrundstücks Abstand halten.) an der Grenze zulässig, (ja die Garage steht an der Grenze) wenn durch Baulast gesichert ist, (ja bei uns im Kaufvertrag steht eine Baulast)  dass auf dem Nachbargrundstück entsprechend an diese Grenze gebaut wird, (also soll die Außenwand unseres Hauses an die Nachbargarage heran?), oder wenn auf dem Nachbargrundstück (also unserem) ein Gebäude ohne Abstand an der Grenze vorhanden ist, (nein da steht keins, da wollen wir ja unser Haus bauen) und die neue Grenzbebauung der vorhandenen, auch in der Nutzung, entspricht. (also dürfen wir nur eine Garage bauen?)


Abstand brauchen nicht zu halten

(...)

Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig

1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und (...)

Na ich hoffe das ist es. Wenn das Haus einen Meter Mindestabstand zur Garage haben darf, dann kommen wir immer noch zu Fuß zum geplanten Hauseingang. Aber ist das so?  Ich hoffe die Herren Makler und Notar kennen sich da besser aus als wir. Bei einem gefordertem Energieausweis für ein Grundstück hege ich da aber meine Zweifel.

Bäume

So, genug von den Kuriositäten eines Grundstückskaufvertrages. Reden wir über noch mehr unerfreuliches. Auf dem Grundstück befinden sich viele, viele Bäume. Wir mögen Bäume. Sie spenden Schatten, sie spenden Sauerstoff, an Ihnen hängen manchmal leckere Früchte. ABER: Sie sind im Weg! 


Zum Glück ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass Bäume gefällt werden dürfen und schon für Ausgleich gesorgt ist. Lediglich brütende Vögel müssten wir berücksichtigen. Solange die Brütenden also nicht neu ...ähm ja verkehrt herum.... 

Bis wir die Bäume fällen, haben wir August, und dann ist fertig gebrütet!  


Demnächst werden wir also ein Räumkommando bilden müssen, und ca. 5 - 6 kleine Bäume zu entfernen. Das wird höchstwahrscheinlich eine Eigenleistung und ich bin auf den Tag gespannt. Es wird sicher auch Spaß machen, sich da so auszutoben. Den Grundsatz, im Leben ein Kind zu zeugen, ein Haus zu bauen, und einen Baum zu pflanzen,  verkehren wir dann mal teilweise ins Gegenteil und fällen ein paar Bäume! Muahahahaharrrr!


Anschlüsse

Beim Gespräch mit unseren sehr netten Grundstücksverkäufern und beim Lesen des Vertragsentwurfes hatten wir auch festgestellt, dass das Grundstück erschlossen sei. Wir hatten sogar einen Plan gesehen, auf dem ein Abwasseranschluss ist, der bis auf das Grundstück ginge. Welch geniales Papier! Es ist nur seltsam, dass die ASG nicht zuerst in Ihre Pläne schaut, bevor sie uns schreibt, dass so ein Anschluss mehr als 7.000 Euro kostet. Mit dem Plan in der Hand sind wir vor das Grundstück gegangen und haben uns die Gullideckel etwas näher angeschaut. An der besagten Stelle war ein kleiner verschlossener Gulli mit einem W (Ich nehme an Frischwasser) drauf. Und ein weiterer Gullideckel mit Regenwassereinlauf. Aber der eingeplante Gulli für Abwasser?  Wir werden den Plan mal zur ASG faxen und die Herren mal fragen, was denn damit gemeint wäre. Ich will die Hoffnung, 7.000 Euro oder mehr für einen Abwasseranschluss sparen zu können, noch nicht gleich aufgeben.



.... und die Bank

Nun, am Dienstag ist dann unser Banktermin. Bisher hat die Sparkasse Hannover das beste Angebot unterbreitet und ich denke, die Sparkasse wird es auch werden. Unser Bankberater hatte den Termin festgemacht. Zu den Konditionen wird noch nichts verraten. Dass wir eventuell 7.000 Euro für den Abwasseranschluss weniger finanzieren müssen, werden wir der Bank auch noch nicht verraten. Eine kleine Schrecksekunde gab es auch bei der Bekanntgabe des Termins. Bei der Durchsicht des letzten Lohnzettels ist der Bankmitarbeiterin aufgefallen, dass dort ein "Austrittstermin" angegeben ist. Ja, und tatsächlich, ich bin am 30.06. aus meiner Firma ausgetreten. Wie wäre ich denn in der Lage, ein Haus zu finanzieren? 

Dass der Austrittstermin an einer Umstrukturierung liegt, und dass das Beschäftigungsverhältnis so bleibt, steht ja nicht auf dem Lohnzettel. Mit ein paar sehr ausführlichen Schriftstücken meiner Firma werde ich auch die Bankmitarbeiterin davon überzeugen können, dass mein Gehalt auch weiterhin gezahlt wird.









Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen